
Häufig gestellte Fragen
Frage:
Wer kann Mitglied werden bei den UFH Bayern?
Antwort:
Grundsätzlich kann jeder, der Interesse für die Belange der Unternehmerfrauen hat, auch Mitglied im Verband werden.
Mitglieder sind derzeit Partnerinnen und Töchter von selbständigen Handwerksmeistern, und selbständige Handwerkerinnen.
Frage:
Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen?
Antwort:
Die Beiträge stehen den Arbeitskreisen zur Verfügung. Dort wird auch die Höhe des Jahresbeitrages festgelegt.
Verwendet werden sie für die Finanzierung des Jahresprogramms, also für Referenten, Veranstaltungen, Infomaterialien.
Ist ein Arbeitskreis Mitglied des Landesverbandes, so wird ein Anteil der Mitgliedsbeiträge für die Arbeit des Landesverbandes abgeführt. Aus dessen Beitragstopf werden Projekte und übergeordnete Veranstaltungen mit finanziert, die die Entwicklung des gesamten Verbandes fördern.
Da die Mitgliedsbeiträge grundsätzlich sehr niedrig gehalten werden, sind sowohl Verband, wie Arbeitskreise, auf finanzielle Unterstützung durch öffentliche Förderung, Sponsoren und Spenden angewiesen.
Frage:
Können die UFH rechtlich verbindliche Auskünfte erteilen?
Antwort:
Ist die Auskunft aus Gesetzgebung bzw. Handwerksordnung zu entnehmen, weisen wir auf die Quelle hin.
Darüber hinaus können wir unseren Mitgliedern die Ansprechpartner der Kammern und Verbände nennen, die über eine Befähigung zur Rechtsberatung verfügen.
Frage:
Mein Mann wird in zwei Jahren den Handwerksbetrieb seiner Eltern übernehmen.
Ich werde die Büroarbeiten übernehmen. Allerdings habe ich hierzu keine nachhaltige Ausbildung. Wie kann ich mich vorbereiten?
Antwort:
Die Handwerkskammern bieten hierzu modulare spezifische Weiterbildung an.
Diese wurde von den Unternehmerfrauen erarbeitet und ist speziell sowohl auf die Fortbildung, als auch auf den Zeitplan von mitarbeitenden Partnerinnen abgestimmt.
Frage:
Ich interessiere mich für die Fortbildung zur Fachwirtin im Handwerk.
Ist dies eine anerkannte Berufsausbildung?
Antwort:
Die Anerkennung der Fachwirtin zur kaufmännischen Betriebsführung fehlt in Bayern bislang noch. Dies gilt auch für die Betriebswirtin des Handwerks.
Abhängig ist die Anerkennung von der Anzahl derer, die die Fortbildung erfolgreich abschließen. Der Gesetzgeber entscheidet hierzu nach Bedarf.
Die Anerkennung der Fortbildungen ist eine wichtige Forderung der UFH. Erst wenn die Fachwirtin im Handwerk, die Betriebswirtin im Handwerk, als Berufsgruppe anerkannt ist, leiten sich daraus auch Ansprüche aus der Rentenversorgung ab.

