
Strategische Unternehmensnachfolge
Frauen in die Betriebsführung
Zahlen und Daten entnommen aus dem Factsheet Nr. 4, 2005
der bundesweiten gründerinnenagentur
Unser gesamtes Wirtschaftssystem ruht auf den Schultern der Familienbetriebe:
94,5% aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen.
Das sind 2.005.000 Betriebe, von denen sich 354.000 in den Jahren 2005 bis 2009 einer Betriebsübergabe stellen müssen.
Studien belegen, dass sich 8,5% dieser Unternehmen, also 30.000 Betriebe, zur Stilllegung entschließen (müssen).
Eine familieninterne Übergabe werden 43,8% wählen; 155.000 Unternehmen geben an Familienangehörige weiter.
75.000 Betriebe, 21,2%, werden verkauft. Für 94.000, 26,6%, sind interne oder –externe Unternehmenslösungen Ziel für ein Weiterbestehen der Firma, in welcher Form auch immer.
Eine weitere Studie sagt aus, dass sich sogar 64,9% zu einer Stilllegung entscheiden, wenn sich keine geeignete Nachfolge ergibt.
Es kann aber nicht im Sinn von Wirtschaft und Gesellschaft sein, dass Familienbetriebe bald der Vergangenheit angehören könnten.
Familienbetriebe sind Garant für eine kundenorientierte Versorgung und Qualität, für sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Wenn ihre Zahl immer weiter sinkt, werden die verbliebenen Betriebe noch schwerer mit den wirtschaftlichen Vorgaben und den Mechanismen des Solidarsystems, der Bürokratie und dem Facharbeitermangel zu kämpfen haben.
Gemessen an der Unternehmensquote von 94,5% der Gesamtbetriebe müsste ein langer Entwicklungsweg begangen werden, der das, was Familienbetriebe ausmacht - Arbeits- und Ausbildungsplatzsicherung und eine regionale und vielfältige Versorgung - durch andere Betriebsformen ersetzt.
Sinn muss vielmehr sein, die Familienbetriebe zu erhalten, ihre herausragenden Leistungen für die Gesellschaft, für Versorgung und Arbeitsplatzsicherung zu bestätigen und sie mit aller Kraft zu unterstützen.
Familienbetriebe entsprechen ihrem Namen:
Familien sind unternehmerisch tätig und machen dies zum Grundsatz der Unter-nehmensphilosophie.
Anders als in Unternehmen, die von Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführung geleitet werden, ist der Familienbetrieb einem geschlechtsspezifischen Rollenverhalten unterstellt.
Lange Zeit hat sich bewährt: der Chef ist auch Familienoberhaupt und umgekehrt.
Jede betriebliche Entscheidung betrifft auch die Familie.
Verantwortung an eine übergeordnete Stelle kann er nicht abgeben, er ist eigenverantwortlich und muss sich seinem Familienverband sicher sein.
Dafür konnte er auch lange Zeit darauf vertrauen, dass sein Lebenswerk von der Familie zusammengehalten wird. Selbstverständlich war, dass die nächste Unternehmergeneration ebenfalls aus dieser Familie erwächst; ein Sohn bereitete sich auf die Betriebsübernahme vor.
Nun zeigt sich, dass die wirtschaftlichen Veränderungen, aber auch die veränderten Vorstellung der persönlichen Lebensplanung, nicht mehr uneingeschränkt für die Familienbetriebe sprechen.
Auch Söhne aus Familienbetrieben partizipieren heute an einer Entwicklung, die sich von Tradition und Verantwortung löst.
Eine freie Lebensplanung wird angestrebt. Verwirklicht sollen die Pläne werden, die ganz der Persönlichkeit des Einzelnen entsprechen. Diese Lebensplanung sieht oftmals eine Versorgung durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, mit den Vorzügen geregelter Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub.
Selbstverantwortung, mit all ihren Nachteilen die nicht von der Hand zu weisen sind, ist nicht mehr unbedingt erstrebenswert, will wohl überlegt sein.
Das müssen Söhne aus Familienbetrieben auch bei ihrer eigenen Familienplanung beachten; nicht jede Schwiegertochter will sich z.B. den Aufgaben einer Handwerkerfrau stellen....
Aber ohne die Leistungen der Frauen, ohne ihre Unterstützung, kann kein Familien-betrieb existieren.
Familienbetriebe tun sich also schwer mit der Lösung der Betriebsübergabe. Will der Sohn nicht, so gibt es offensichtlich keine Möglichkeit, den Betrieb zu erhalten.
Töchter werden nicht für die Übernahme in Betracht gezogen.
Ihnen fehlt es angeblich an der Befähigung; außerdem sollen sie sich im Hinblick auf ihre Rolle als Mutter und Hausfrau nicht der Belastung einer Betriebsführung stellen.
Denn: Frauen tun sich schwer mit Selbständigkeit.
Dies wird zumindest zu 2/3 von befragten Betriebsinhabern aus der Baubranche angegeben. Die meisten Befragten geben allerdings ungern eine Erklärung zu ihren Vorbehalten.
Es fehle eben an der Akzeptanz der Kunden, der Geschäftspartner. Auch die Mitarbeiter tun sich schwer, der Betriebsführung einer Frau zu entsprechen. Grade im Handwerk sei das doch bekannt. –
Bei diesen Vorbehalten ist es nicht verwunderlich, dass Töchtern, Frauen, kaum Gelegenheit gegeben wird, sich in der Betriebsnachfolge zu beweisen.
Wenn, dann meist in einem Notfall.
Beim Ausfall des Betriebsführers sind jedoch auch Töchter und Frauen als, meist vorübergehend angesehene, Rettung willkommen.
Gut, wenn dann ein autorisierter Schwiegersohn wenigstens die technische Leitung übernehmen kann...
Trotz dieser allgemeinen Einstellung gibt es 29,8% Betriebsübernehmerinnen. Sie stehen 38,2% Übernehmern gegenüber.
Diese Zahl ist beachtlich, denn grundsätzlich werden Frauen nicht auf eine Übernahme vorbereitet:
- sie wählen keine Berufsausbildung, die später bei der Nachfolge unterstützen kann
- sie streben keine Befähigung an, die eine Übernahme oft erst ermöglicht
Frauen müssen sich diese Grundlagen in vielen Fällen dann erwerben, wenn sie den Betrieb bereits übernommen haben.
Zu all den Anlaufschwierigkeiten die sich aus einer Betriebsübergabe ergeben, der Neuorientierung des Privatlebens, die nicht ausbleiben kann, kommt also auf Frauen auch noch die langwierige Ausbildung und das Erreichen der notwendigen Befähigung hinzu.
Nicht nur in Handwerkbetrieben eine ungeheure Belastung, die nicht entstanden wäre, hätte man frühzeitig die Übergabe an die Tochter forciert.
Weder Politik noch Wirtschaft sehen sich zuständig, die traditionellen Vorgaben zur Betriebsnachfolge nachhaltig zu durchleuchten.
Würde dies geschehen, wäre es selbstverständlich:
- mitarbeitende Familienangehörige vor Überlastung zu schützen
- die Auflagen für Kleinbetriebe nicht unüberwindbar zu gestalten, damit auch Frauen ausgebildet werden (z.B. Erweiterung der Sanitäranlagen).
- auch Müttern eine Betriebsübernahme zu ermöglichen, in dem man ihnen Unterstützung bei der Familienarbeit zukommen lässt, oder zumindest verlässliche Kinderbetreuung einrichtet
- grundsätzlich die qualifizierte Aus- und Fortbildung für alle Familienmitglieder uneingeschränkt an zubieten
Dann könnte man sagen, das die Familienbetriebe die Voraussetzungen vor finden, die ihnen eine Fortführung ihrer Betriebe auch bei den heutigen Anforderungen ermöglicht.
Wenn von Verbänden und Kammern die weibliche Betriebsnachfolge fokussiert wird, kann sich dem auf Dauer kein Betriebsinhaber verschließen.
„Männliche Domänen wie im Handwerk überwiegend vorhanden müssen für Frauen zugänglich werden.
Die Betonung auf der mangelnden körperlichen Voraussetzung kann nicht weiter bestehen. Die Berufsgenossenschaften und das Arbeitsschutzgesetz entschärfen seit Jahren Überbelastung durch körperliche Arbeit.
Frauen sollen zukünftig nicht mehr als exotisch angesehen werden, wenn sie ihre Befähigung zur Handwerksmeisterin ablegen.
Meisterinnen sollten sich nicht nur im Frisör- oder Schneiderhandwerk finden.
Bauhandwerkerinnen sind noch immer rar; kaum gibt es die Bäcker- oder Metzgermeisterin. Gewerke, die sich mit Strom-, Gas- und Wasserversorgung auseinander setzen können derzeit auch keine Quotenregelung aufweisen.
Man muss es den traditionell geprägten Familienbetrieben wohl unterstellen:
erst wenn von „übergeordneter Stelle, sprich den Innungen, Kammern und den berufsbildenden Schulen, das Signal kommt, Frauen sind auch in technischer Führungsposition willkommen, so kann diese Einstellung zum geistigen Allgemeingut werden.
Es wird voraussichtlich lange dauern, bis für alle ersichtlich wird, dass zum Erhalt der Familienbetriebe die Töchter und Frauen von elementarer Notwendigkeit sind.
Zeit aber haben Betriebe die vor der Übergabe stehen, nicht.
Daher sollten sich kurzfristig z.B. in der Handwerksordnung Möglichkeiten ergeben, die eine Betriebsübergabe an eine Frau auch ohne Befähigung sichern.
Der Anspruch der HWOrdnung in Gewerken, die einer Befähigung unterliegen, einen technischen Betriebsleiter einzustellen, wenn die Inhaberin den Vorgaben nicht entsprechen kann, wird die Fortführung der Betriebe unmöglich machen.
Meisterlohn oder –gehalt entsprechen einer Kostenexplosion für den Familienbetrieb.
Vor der Übergabe sind diese finanziellen Belastungen ja nicht entstanden, da der Inhaber unabhängig vom tariflich festgeschriebenen Einkommen seinen Unternehmerlohn nach den betrieblichen Möglichkeiten gerichtet hat.
Fraglich scheint, ob sich andere Betriebsformen den Regelwerken und Vorgaben von IHK und HWK unterworfen fühlen.
Betroffen vom Wegfall der Familienbetriebe wären darüber hinaus auch die Versicherungswirtschaft, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Schon heute erkennen Materiallieferanten, dass es nicht mehr jedem „Handwerksbetrieb möglich ist, hochwertige Spezialerzeugnisse fachlich korrekt zu verarbeiten.
Die Konkurrenz in unseren europäischen Nachbarstaaten ist nachweislich sehr wachsam bei der Betrachtung unserer Unternehmensentwicklung.
Ein weiterer Grund auch im Hinblick auf qualitativ hochwertige Güterversorgung Familienbetriebe nicht zu unterschätzen.
Familienbetriebe haben Zukunft! Betriebsübergaben müssen nicht scheitern!
Wenn Töchter und Frauen zukünftig in die engere Wahl der Betriebsnachfolge kommen, so ist das eine wirkungsvolle und weitreichende Lösung.
Vertagen wir aber das Problem und hoffen auf ein Wunder (von willigen Söhnen?) so setzen wir einen wichtigen Eckpfeiler unseres Solidarsystems auf´s Spiel.
Die Forderungen der Unternehmer-/Meisterfrauen gehen deshalb dahin, dass Betriebsnachfolge für Frauen selbstverständlich werden muss.
Ein wichtiger Aspekt dazu ist, diese Forderungen auch nach dem Leitmotiv von Gender Mainstreaming zu stellen.
Denn: eine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt es nicht!

