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AGG-Hopper als "neuer Beruf"

 

Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) hat sich nach der Darstellung vieler Arbeitgeber eine neue Spezies von Abkassierern herausgebildet, die so genannten AGG-Hopper, also Personen, die sich wiederholt und bundesweit ohne tatsächliches Job-Interesse auf Stellenanzeigen bewerben, um bei einer Ablehunung eine Entschädigung zu kassieren.


So hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände bereits ein "AGG-Hopper-Archiv" eingerichtet, das per E-mail an aggarchiv@bda-online.de in entsprechenden Fällen kontaktiert werden kann.

Einen ähnlichen Service bietet die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz unter www.agg-hopping.de.

 

Quelle: Fachzeitschrift Sanitär und Heizung Technik, Ausgabe 10/07

Nachlese

Informationen über

Aktivitäten oder

Neuwahlen der

Arbeitskreise finden

sie auf der linken Seite

unter

" Arbeitskreise".

 

 

      

 

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