
AGG-Hopper als "neuer Beruf"
Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) hat sich nach der Darstellung vieler Arbeitgeber eine neue Spezies von Abkassierern herausgebildet, die so genannten AGG-Hopper, also Personen, die sich wiederholt und bundesweit ohne tatsächliches Job-Interesse auf Stellenanzeigen bewerben, um bei einer Ablehunung eine Entschädigung zu kassieren.
So hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände bereits ein "AGG-Hopper-Archiv" eingerichtet, das per E-mail an aggarchiv@bda-online.de in entsprechenden Fällen kontaktiert werden kann.
Einen ähnlichen Service bietet die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz unter www.agg-hopping.de.
Quelle: Fachzeitschrift Sanitär und Heizung Technik, Ausgabe 10/07

