Landesverband der Unternehmerfrauen / Meisterfrauen im Handwerk Bayern e.V.
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Elterngeld

 

Ab 01.01.2007 tritt voraussichtlich das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft.
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und bezieht sich auf das erste Jahr nach der Geburt.
Bemessungsgrundlage sind 67 % des Nettoeinkommens des Betreuenden, mindestens jedoch 300 Euro.

Für Betriebe kann es durch dieses neue Gesetz zu einer zwei-gleisigen Regelung kommen, denn für Geburten bis zum 31.12.2006 gilt nach wie vor das Erziehungsgeld!

 

Arbeitgeber sollten bei ihrer kommenden Jahresplanung beachten, dass, gem. BEEG, Teilzeitwünschen in der Regel entsprochen werden muss, und diese bis zu 30 Wochenstunden zulässig sein können.
Für die Anmeldung der Elternzeit gilt eine Frist von 7 Wochen.
Die Berechnung des Elterngeldes obliegt der Elterngeldstelle.

Der Arbeitgeber ist jedoch bezügl. Lohndaten auskunftspflichtig.

 

Da die endgültige Entscheidung über das neue Elterngeld noch aussteht, die Länderkammer wird am 13.10.2006 darüber entgültig beraten, werden wir dann dementsprechend über den gesamten Inhalt des BEEG informieren, speziell auch über Geschwisterbonus und Mutterschaftsgeld.
 

 

Nachlese

Informationen über

Aktivitäten oder

Neuwahlen der

Arbeitskreise finden

sie auf der linken Seite

unter

" Arbeitskreise".

 

 

      

 

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