
Gebühren für Auskünfte vom Finanzamt
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 20.11.2006
Finanzämter dürfen künftig für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Eine entsprechende Neuregelung sehe das Jahressteuergesetz 2007 vor, das vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen worden ist. Vorgeschlagen hatte die Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz jetzt noch zustimmen muss.
Mindestens 100 Euro
Die neue Gebühr ist laut NVL vom Antragsteller vorab zu begleichen und richte sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln habe.
Kann der Wert nicht bestimmt werden, greife eine Zeitgebühr. Diese beträgt nach Angaben des Verbandes 50 Euro je angefangene Stunde und mindestens 100 Euro.
Unverbindliche Auskünfte, bei denen Steuerpflichtige jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit haben, sollen dagegen weiterhin gebührenfrei bleiben.
Der Pressesprecher des bayerischen Landesamtes für Steuern erklärt auf Anfrage von sueddeutsche.de den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft: Derartige Anfragen würden meist von Unternehmen gestellt, die beispielsweise ein anderes Unternehmen erwerben wollten und die steuerlichen Auswirkungen zuvor prüfen ließen.
Doch dies will Uwe Rauhöft, Geschäftsführer von NVL, so nicht gelten lassen. Zwar sei es korrekt, dass verbindliche Anfragen bisher nur von „sehr wenigen Privatpersonen getätigt worden seien, doch er glaubt, dass der Bedarf steige.
Wichtige Entscheidungshilfe
„Vor allem für Investitionsentscheidungen von Privatpersonen wie Umbau des Arbeitszimmers oder den Ausbau eines Dachgeschosses zur Untervermietung sind verbindliche Anfragen beim Finanzamt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der NVL wies auch darauf hin, dass auf Grund der Komplexität des Steuerrechts mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Gerade vor dem Hintergrund der erst kürzlich beschlossenen Einschränkung des Abzugs von Steuerberatungskosten kritisiert der Verband die Gebührenpflicht: Das Steuerrecht werde immer komplizierter, und viele Menschen seien auf Rat angewiesen.
Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes dürften nicht kostenpflichtig sein, denn schließlich gehe es darum, die Auffassung der zuständigen Finanzbehörde zum eigenen Besteuerungssachverhalt zu erfahren.
Auch die Politik informiert:
Quelle: Homepage der CDU
22.11.2006 | Otto Bernhardt
Finanzen / Steuern
Normale Anfragen beim Finanzamt weiterhin kostenfrei
Anlässlich der im Jahressteuergesetz 2007 vorgesehenen Gebührenpflicht für die sog. verbindliche Auskunft erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB:
Bei den normalen Anfragen der Bürger an das Finanzamt wie z. B. zur steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten oder Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte fallen nach wie vor keine Gebühren an. Künftig wird lediglich die sog. verbindliche Auskunft gebührenpflichtig sein.
Betroffen von der Neuregelung sind also allein Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, für die die Abgabenordnung besondere Voraussetzungen vorsieht. Es handelt sich dabei um Auskünfte, die nach einem förmlichen Antrag in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden. Damit wird dauerhafte Planungssicherheit vor allem bei Investoren erreicht. Da es hier in der Regel um erhebliche steuerliche Auswirkungen geht, profitieren auch die steuerberatenden Berufe von dieser Neuregelung. Die Sicherheit, dass eine steuerliche Gestaltung auch später von der Finanzverwaltung anerkannt wird, wird regelmäßig die zu entrichtende Gebühr aufwiegen.
Die Gebühr berechnet sich grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Dabei soll grundsätzlich der Antragsteller diesen Gegenstandswert selbst bestimmen. Ist der Gegenstandswert auch nicht durch Schätzung bestimmbar, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde und mindestens 100 Euro.
Nachfolgend die Presseinformation des Bayerischen Handwerkstages
Quelle: Presseinfo des BHT
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzämter
Traublinger: „Blanker Unsinn
„Für die Unternehmen ist Planungs- und Entscheidungssicherheit in steuerrechtlichen Angelegenheiten überlebensnotwendig. Sie dafür zur Kasse zu bitten, dass sie von ihrem Informationsrecht Gebrauch machen, ist blanker Unsinn, kommentiert der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL, die Pläne der Bundesregierung, wonach Unternehmen für verbindliche Auskünfte der Finanzämter ab dem 1. Januar 2007 bezahlen müssen, wenn der Bundesrat dem vorgelegten Jahressteuergesetz zustimmt. Traublinger: „Deutschland leistet sich das komplizierteste Steuerrecht weltweit. Dass die Finanzbehörden daher verbindliche und kostenfreie Auskünfte geben, ist nach unserem Verständnis nur recht und billig.
Das Gesetz sieht vor, dass die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet werden, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Ist der Gegenstandswert auch nicht durch Schätzung bestimmbar, wird eine Zeitgebühr berechnet.
Diese beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro. Daher ist letztlich entscheidend, wie hoch der jeweilige Gegenstandswert ist und wie viele verbindliche Auskünfte das Unternehmen benötigt.
Der BHT-Präsident: „Da die Höhe der Gebühren nach oben offen ist, können auch für kleine und mittlere Unternehmen schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen.

