Landesverband der Unternehmerfrauen / Meisterfrauen im Handwerk Bayern e.V.
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Künstlersozialversicherung !?

 

Betrifft Sie nicht, weil Sie weder einen Sänger noch einen Akrobaten in Ihrem Unternehmen beschäftigen?
Der Begriff "Künstler" umfasst jedoch weit mehr!
Z.B. ist Ihr Grafik-Designer, der Ihre Homepage kreiert, ebenso ein Künstler, wie Ihr Werbefotograf.

 

Die Novellierung in der Künstlersozialversicherung, die zum 15.06.07 in Kraft trat, wird nun bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zu Grunde gelegt.


Ihre Beauftragung beispielsweise an einen Multimedia-Designer, wird dieser Prüfung unterzogen und event. werden Sie sozialabgabenpflichtig.
Die Finanzierung der Beiträge der Künstler ist derjenigen der Arbeitnehmer nachgebildet!

 

Den Gesetzestext des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (bmas) finden Sie hier.

 

Eine Information vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) haben wir hier für Sie eingestellt.

 

Bitte sprechen Sie baldmöglichst Ihren Steuerberater an!
Nachzahlungen in die Sozialversicherung basieren auf Beauftragungen ab dem Jahr 2002.

Die Abgabesätze beginnen bei 3,8% (2002) und liegen im Jahr 2006 bei 5,5%.

Nachlese

Informationen über

Aktivitäten oder

Neuwahlen der

Arbeitskreise finden

sie auf der linken Seite

unter

" Arbeitskreise".

 

 

      

 

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