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Recht und Finanzen

Neues Gesetz stärkt den ehrenamtlichen Einsatz
Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements verabschiedet. Damit erhält der unverzichtbare Beitrag der großen Zahl sehr engagierter, ehrenamtlicher Kräfte in der Handwerksorganisation auch von Seiten des Staates die verdiente Anerkennung.
Zusammengefasst sind folgende wichtige Verbesserungen eingetreten:
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, für alle förderungswürdigen Zwecke.
- Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinütziger Körperschaften (§ 64 Abs. 3 AO).
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrages von 1848,-- € auf 2100,-- €.
- Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500,-- €.
Quelle: Fachzeitschrift Sanitär und Heizung Technik, Ausgabe 10/07

