
Newsletter des
Bayerischen Handwerk International Oktober 06
Gekürzter Sparer-Freibetrag: Jetzt Freistellungsaufträge überprüfen
Ab 2007 wird der Sparer-Freibetrag von 1.370 Euro für Ledige bzw. 2.740 Euro für Verheiratete auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro gekürzt.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro bzw. 102 Euro bleibt unverändert.
Wenn Sie mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt haben, gilt Folgendes: Sie dürfen mit allen Freistellungsaufträgen zusammen den Höchstbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro nicht überschreiten.
Sie sollten rechtzeitig prüfen, wie Sie Ihre bisherigen Freistellungsaufträge am günstigsten an den gekürzten Sparer-Freibetrag anpassen. Oftmals gibt es noch ungenutzten Spielraum, wenn Sie die Freistellungsaufträge neu ordnen.
Wenn Sie allerdings bisher den Freistellungshöchstbetrag schon voll ausgeschöpft haben, müssen Sie mindestens einen Ihrer Freistellungsaufträge so reduzieren, dass Sie die neue Höchstgrenze einhalten. Das müssen Sie bei dem oder den entsprechenden Banken veranlassen.
Werden Sie nicht von sich aus tätig, kürzen die Banken alle bis zum 31.12.2006 erteilten Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37% des bisher freigestellten Betrags. Dieser Prozentsatz entspricht dem Verhältnis zwischen neuem und altem Freistellungsvolumen.
Quelle:Steuernetz

