
Newsletter des
Bayerischen Handwerk International Oktober 06
Betriebsübergang - keine Sozialversicherung
Wer sein Unternehmen an die Kinder übergibt, kann sich als freier Mitarbeiter einstellen lassen und unterliegt dann grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht.
Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts hervor.
In dem Fall hatte ein Bauunternehmer den Betrieb an seinen Sohn übergeben und gleichzeitig einen freien Mitarbeitervertrag mit einer festen monatlichen Vergütung abgeschlossen.
Die Deutsche Rentenversicherung stufte das Beschäftigungsver-hältnis als abhängig ein und forderte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15.000 Euro nach.
Die Richter sahen in der Beratungs- und Kundenbetreuungstätigkeit des ehemaligen Firemenchefs eine überwiegend selbständige Tätigkeit (AZ L 8 KR 6/0)
Quelle Handelsblatt

