
Gebühren für PC-Nutzung ab 2007
Unter diese Überschrift werden wir derzeit von den Medien darüber informiert, dass für internetfähige Computer künftig Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen.
Hintergrund:
Mit einem internetfähigen PC können Radio und Fernsehen empfangen werden. Gem. dem Rundfunkrecht ist es legitim, für jedes Empfangsgerät Gebühren zu veranschlagen.
Schon regt sich Unmut über die neuen Kosten. Schließlich funktioniert heute kaum mehr ein Betrieb ohne Internetzugang! Darüber hinaus müssen die Steuervoranmeldungen und die Meldungen für die Sozialkassen elektronisch versandt werden. -
Hat sich die GEZ hier eine neue Einnahmequelle geschaffen?
Wie so oft können Schlagzeilen nicht nachhaltig informieren!
Für nicht privat genutzte Geräte, wir kennen dies vom Autoradio im Geschäftswagen, ist für jeden Empfänger (auch wenn er nicht genutzt wird) die Rundfunkgebühr zu entrichten.
Für internetfähige Computer gilt dies so jedoch nicht!
Ist bereits ein nicht privat genutzter Empfänger angemeldet, so gilt hier das Prinzip des Zweitgerätes.
Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, wenn für das Büro bereits ein Radio angemeldet ist.
Nachdem wir immer wieder auf die "neue Gebühr" von unseren Mitgliedern aufmerksam gemacht wurden, haben wir bei der GEZ nachgefragt.
Antwort der GEZ:
Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 1. Januar 2007 festgelegt.
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.
Rechner, die Radio und Fernsehen über das Internet empfangen können,bleiben zunächst bis zum 31.Dezember 2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Folgende Änderungen werden am 1. Januar 2007 in Kraft treten:
1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten,bleibt der PC auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der sogenanntenZweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit.
Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs in
Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
2. Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein internetfähiger PC, so ist für diesen ab 1. Januar 2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.
Den Ländern erschien es vertretbar, die internetfähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.
Die Gebührenpflicht gilt für alle internetfähigen PCs.
Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.
Es grüßt freundlich
Willi Rees
Gebühreneinzugszentrale Zentrale Aufgaben
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