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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbständige wieder gekippt!


Heidi Engelbrecht, AK-Vorsitzende Schweinfurt, hat uns auf eine Meldung der mediafon.net aufmerksam gemacht.
Darin wird beschrieben, dass die eben geschaffene Möglichkeit für die freiwillige Arbeitslosenversicherung in einer Nacht- und Nebelaktion den langjährig Selbständigen wieder genommen wurde.
Ob die Änderung rechtlich wirksam ist, bleibt abzuwarten.

Vermutlich müssen hierzu aufwendige und langwierige Klagever-fahren angestrebt werden.

 

Als Unternehmer- und Meisterfrauen im Handwerk können wir über solche Entwicklungen nur den Kopf schütteln!

Die Klagemöglichkeiten, sodenn die gemessen am Aufwand überhaupt relevant sind, bestätigen uns wiedermal, dass Entscheider und Basis nicht unbedingt das gleiche Ziel haben, nämlich Fortbestand und positive Weiterentwicklung der mittelständischen Wirtschaft, und gänzlich aneinander vorbei "reden".

 

Eigentlich hat die ursprüngliche Neuregelung gezeigt, dass sich unsere Abgeordneten mit der Wichtigkeit von Klein- und Mittelständischen Unternehmen für unsere Wirtschaft auseinander setzen.
Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist hierzu ein sehr wichtiger und richtiger Schritt.
Zudem muss die Absicherung von Selbständigen in Zeiten von jährlich über 35.000 Regelinsolvenzen auch im Hinblick auf die Belastung der Hartz-Kassen nachhaltig geklärt werden.

 

Und nun also eine (klammheimliche?) Kehrtwendung der Abgeordneten?
Vielleicht war es ja auch "nur" ein Versehen bei der Abstimmung?
Wie von media fon bereits kritisiert, wurde der betreffende Passus in einen Gesetzestext aufgenommen, der in seiner komplexen Bedeutung nicht vordergründig den Bezug auf die Absicherung von Selbständigen erkennen lässt...

 

Für weitere Informationen verweisen wir gerne auf die Homepage von http://www.mediafon.net

 

 

Artikel im Original von

(c) 2006 mediafon

Quelle: media fon

 

Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige gekippt

 

Nach einem faktischen Geheimverfahren hat der Bundestag am Abend des 1. Juni Selbstständigen, die schon länger als 29 Monate selbstständig sind, die gerade erst zum 1.2.2006 eingeführte Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung wieder genommen. Und zwar mit Wirkung ab dem Tag des Beschlusses.

Wer vor dem Jahr 2004 selbstständig wurde, hätte den entsprechenden Antrag also bis zum 31. Mai stellen müssen.

Genau an diesem Tag wurde die Änderung aber erst in den Bundestag eingebracht, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. -

Abzuwarten bleibt, ob diese Änderung rechtlich haltbar ist.

Die freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige war zuvor im Gesetz mit einer sinnvollen Übergangsregelung ausgestattet: Auch wer schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten selbstständig ist, sollte den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bis zum 31.12.2006 stellen können.

 

Der Bundestag ist am 1. Juni mit der Mehrheit der großen Koalition dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gefolgt, diese

Übergangsregelung stark einzuschränken:

Der Ausschuss hatte am Vortag auf Antrag von CDU/CSU und SPD

beschlossen, in das Sozialgesetzbuch den Satz einzufügen, dass der verlängerte Antragstermin Ende 2006 nur noch für Leute gilt, die sich ab dem 1.1.2004 oder später selbstständig gemacht haben.

"Nach dem Tag vor der dritten Lesung dieses Gesetzes" (also nach dem 31. Mai), werden die schon länger Selbstständigen nicht mehr

in die Versicherung aufgenommen. Das und nicht mehr steht dann auch in der Begründung zu dieser Änderung.

Folgt der Bundesrat dem Bundestagsbeschluss - und anderes ist nicht zu erwarten - ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für altgediente Selbstständige vom 1. Juni an weg.

Darauf hatte mediafon am 31. Mai in einem Sonder-Newsletter hingewiesen.

 

Möglich wurde das schnelle, von der Öffentlichkeit kaum noch zu begleitende Procedere durch einen Trick: Die Koalition hat für die Hartz-IV-Änderungen (zu denen auch der neue Gründungszuschuss gehört) gar nicht erst ein neues Gesetz gemacht, das in erster, zweiter und dritter Lesung hätte beraten werden müssen. - Die Änderungen wurden einfach in einen anderen Gesetzentwurf "zur

Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" eingefügt, der die erste Lesung bereits hinter sich hatte und am 1. Juni abschließend beraten werden konnte.

 

Diesen Handstreich kritisierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses als "unglaubliches Vorgehen".

Durch die unangekündigte Änderung würde "für diejenigen, die vor dem Jahr 2004 eine Existenz gründeten, eine der

sinnvollsten Reformen der letzten Jahre quasi als Geheimaktion gestrichen", kritisierte Werneke.

Die Gesetzesänderung, die auch viele der 31.000 selbstständigen ver.di-Mitglieder betreffe, habe nichts mit der behaupteten Missbrauchsbekämpfung zu tun.

Sie sei sei vielmehr ein Beleg dafür, dass die Koalitionäre nicht

verstünden, dass der Wandel der Arbeitswelt auch durch einen Ausbau der sozialen Sicherungssysteme insbesondere für Solo-Selbstständige flankiert werden müsse.

Dass dies von den Betroffenen sehr gewünscht ist, geht aus einem Bericht des Berliner Tagesspiegel vom 3. Juni hervor.

Demnach haben allein in den ersten acht Wochen der Versicherungsmöglichkeit 12.200 Menschen einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt - darunter waren 80 Prozent langjährig Selbständige.

 

Wie geht es weiter?

Zur Frage Arbeitslosenversicherung jetzt noch beantragen? hat mediafon eine ausführliche Hintermeldung erstellt, die auf die Chancen und Risiken eingeht: Ein möglichst bald (spätestens wohl Ende Juni) gestellter Antrag ist die einzige Möglichkeit, den Anspruch auf freiwillige Versicherung noch geltend zu machen

und gerichtlich klären zu lassen. Dies ist jedoch nicht ganz ohne Risiken. Optimisten wie akademie.de sehen gute Klagechancen auf Grundlage eines Urteils des Bundesvefassungsgerichts aus dem Jahr 2000.

akademie.de kommt in seiner Analyse des Urteils zu der Empfehlung: "Antrag jetzt noch schnell stellen" und gibt Tipps zum

weiteren Vorgehen.

In wie weit das in einer Gerichts-Pressemeldung zusammengefasste

Vertrauensschutz-Urteil von 2000 tatsächlich auf das aktuelle Gesetz angewendet werden kann, bleibt jedoch zu klären.

Wenn gegen das Gesetz(esverfahren) erfolgreich vorgegangen werden kann, wird ver.di ihre Mitglieder in den Verfahren sicherlich rechtlich unterstützen.

 

 

Volksvertreterinnen und -vertreter hören immer gerne Kommentare der Wählerinnen und Wähler. Wer mit den Abgeordneten in einen Austausch zum Thema treten will, findet in unserem PDF-File das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

 

Verweise zu diesem Artikel: 

  

Nachlese

Informationen über

Aktivitäten oder

Neuwahlen der

Arbeitskreise finden

sie auf der linken Seite

unter

" Arbeitskreise".

 

 

      

 

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