Landesverband der Unternehmerfrauen / Meisterfrauen im Handwerk Bayern e.V.
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Am 29.06.2006 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum

"Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz"

beschlossen.
Damit werden auch in Deutschland die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt.

 

Mit Inkrafttreten zum 1. August 2006 kommt es zu zahlreichen Veränderungen.
Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt dabei in den Bereichen Beschäftigung und Beruf. Die Auswirkungen tangieren ebenfalls das Zivilrecht.

 

Vordergründig assoziiert die Gesetzesbezeichnung das Zusammenleben mit  Migranten.
Die gestezlichen Vorgaben beziehen sich jedoch auf alle persönlichen Merkmale wie 

 

Schon im Vorfeld haben die Vertreter der Wirtschaft die Richtlinien zwar begrüßt, jedoch auch auf die möglichen Hindernisse für eine funktionelle Marktwirtschaft aufmerksam gemacht.
Für Mittelstand und Kleinbetriebe können die Vorgaben große Hemmnisse für Innovation und Expansion darstellen.

Hinzu kommen mögliche Konfrontationen, ähnlich amerikanischen Verhältnissen, bei der Durchsetzung von Schadenersatz.

Wie zur Bestätigung dieser Befürchtungen wurde die Möglichkeit für Verbandsklagen (z.B. Antidiskriminierungsverbände) in der ersten Fassung des neuen Gesetzes vorgesehen. 

Dieser Fehler soll jedoch zeitnah in einer Überarbeitung revidiert werden. Zur Beruhigung von Kritikern wird dazu angeführt, dass sich bei Neugründung betreffender Verbände zunächst die Hürde des Vereinsregistereintrages stelle.

 
 
Nicht jede unterschiedliche Behandlung stellt eine verbotene Benachteiligung dar!
Grundlage für jede Auseinandersetzung ist Sachlichkeit und auch das Einbeziehen von Ausnahmen bei den gesetzlichen Vorgaben.
Daher müssen sich Arbeitgeber umfassend zum Gesetz informieren.
Die Kammern haben hierzu bereits Angebote erarbeitet.

 

 

Wir wünschen uns, dass das Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung die Grundlage für ein befriedigendes Miteinander darstellt und nicht zum Gegenstand für arbeitsrechtliche Unstimmigkeiten verkommt.
Den Gesetzestext hoffen wir in Kürze veröffentlichen zu können.

Nachlese

Informationen über

Aktivitäten oder

Neuwahlen der

Arbeitskreise finden

sie auf der linken Seite

unter

" Arbeitskreise".

 

 

      

 

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