
Dubiose Anzeigenverträge
Zur Zeit sind sie wieder in Umlauf:
die Anzeigentexte, die wir angeblich beauftragt haben und an die wir per Fax kurz erinnert werden.
Wir sollen den Text gegen lesen und auf Richtigkeit prüfen. Dazu haben wir sieben Tage Zeit.
Als neue Komponente dieser Betrügereien wird nun in den AGB´s eine Kündigungsfrist genannt. Während dieser können wir vom Vertrag zurück treten.
Dieser Zusatz wiegt uns in Sicherheit und, da wir den Text niemals beauftragt haben, nutzen wir die Kündigungsfrist. Besser ist besser!
Gekündigt werden kann nur etwas, das man vorher vereinbart hat!
Schreiben wir nun also entsprechend, sind wir mit dem Kündigungsschreiben zum Vertragspartner geworden.
Ob und in wie weit eine Kündigung in diesem Fall tatsächlich wirksam werden kann, wird notfalls ein Gericht entscheiden.
Dann also lieber gar nicht reagieren?
In den AGB´s des Anbieters gibt es eine weitere Möglichkeit, die den Vertrag gültig werden lässt: es wird ein Probeexemplar in Aussicht gestellt, dessen Abnahme den Werklohn fällig stellt.
Der Ablauf wäre hier also so, dass wir das Fax ignorieren und trotzdem ein Probeexemplar mit unseren Daten im Posteingang finden. Denn natürlich kommt da kein Bote vorbei und fragt, ob das Probeexemplar entgegen genommen wird!
Wie kommt man aus der Geschichte wieder raus?
Wenn keine Beauftragung vorliegt, Sie das Angebot auch nicht annehmen möchten, so können sie sich vor einer vertraglichen Bindung am besten schützen, indem Sie den Anbieter darauf aufmerksam machen, dass kein Vertrag besteht.
- Weisen Sie darauf hin, dass Sie niemals einen Vertrag abgeschlossen haben
- Stellen Sie klar, dass das Fax/Schreiben daher gegenstandslos ist
- Kündigen Sie rein vorsorglich den vom Absender behaupteten Vertrag
- Erklären Sie, dass Sie unverzüglich Anzeige wegen versuchten Betruges erstatten werden, wenn der Anbieter seine Aussage aufrecht erhalten will
Es gibt bereits genügend Opfer diese Betrügereien! Reagieren Sie!

