
Betriebswirt
Quelle: HWK für München und Oberbayern
Die Betriebswirtinnen und Betriebswirte (HWK) sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Sie werden, entsprechend den bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen der Akademien des Handwerks, zu Entscheidungsträgern für kleinere und mittlere Betriebe ausgebildet.
Durch ihre Ausbildung, berufliche Erfahrung und Weiterbildung auf volks- und betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und berufspädagogischen Gebieten sind sie in der Lage, optimale Entscheidungen im Betrieb zu treffen. Die Absolventen zeichnen sich gegenüber anderen Betriebswirten dadurch aus, dass sie bereits zu Beginn ihrer Weiterbildung über eine betriebliche und kaufmännische Vorbildung verfügen.
Was bringt der Betriebswirt (HWK)?
Der Betriebswirt (HWK) befähigt Sie
- Informationen betriebsgerecht auszuwerten
- die Kostenrechnung fachkompetent zu bewältigen und Kostenprobleme zu erkennen
- im Sinne der Gesetze und Verordnungen richtig zu entscheiden
- Verbraucher- und Unternehmerrechte und -pflichten zu erkennen
- Personalprobleme sachgerecht zu lösen
- Führungsaufgaben in Handwerksbetrieben qualifiziert zu meistern
- sich persönlich weiterzuentwickeln in Rhetorik, Zeitplanung und Sozialkompetenz
- gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und betrieblich zu nutzen
- wissenschaftliche Inhalte durch eine praxisbezogene Wissensvermittlung auf kleinere und mittlere Betriebe überlegt zu übertragen.
Kursinhalte
Welche Lehrinhalte werden vermittelt?
- Volkswirtschaftliche Grundbegriffe
- Wirtschaftskreislauf
- Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft
- Märkte in der Volkswirtschaft
- Wirtschaftspolitik
- Handwerk als Wirtschaftsfaktor
- EU-Binnenmarkt
- Wirtschaftsinformationen aus der Tageszeitung
- Bedeutung und Funktion von Kapitalanlagemöglichkeiten:
Börsenhandel und Aktienbewertung.
II. Betriebswirtschaftslehre
- Planung und Organisation
- Betriebsorganisation
- Auftragsvorbereitung
- Zeitwirtschaft
- Materialwirtschaft, Wertanalyse
- Standort- und Betriebsstättenplanung
- Planungshilfen/Planungsverfahren
- Finanz- und Rechnungswesen
- Betriebsabrechnung und Kalkulation
- Bilanzanalyse und Erfolgsrechnung
- Finanzierung
- Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme
- Marketing
- Marktanalyse, Marketingziel und Strategie
- Marketinginstrumente
- Verkaufstechnik
- Spezielle Marktstrategien
III. Recht/Steuern
- Grundbegriffe der Rechtsordnung
- Vertragsrecht
- Familien- und Erbrecht
- Handelsrecht
- Handwerksrecht
- Prozess- und Vollstreckungsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuern
IV. Personalführung
- Arbeitswissenschaftliche Grundlagen
- Führung und Mitarbeitermotivation
- Rhetorik und Verhandlungsführung
- Arbeitsorganisation und Entlohnung
- Persönlichkeitsentwicklung
Abschluss
Mit Bestehen der Fortbildungsprüfung am Ende des Lehrganges sind Sie berechtigt, die anerkannte Berufsbezeichnung "Betriebswirt/Betriebswirtin (HWK)" zu führen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Meisterprüfung oder entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse im kaufmännischen Bereich (entsprechend Teil III der Meisterprüfung) nachweisen kann.
Mit Bestehen der Prüfung wird auch der Mittlere Bildungsabschluss erlangt.
Voraussetzungen
Zum Betriebswirt / Betriebswirtin (HWK) zugelassen wird, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Meisterprüfung in einem Handwerksbetrieb nachweisen kann, oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Erfahrungen und Kenntnisse erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen, z. B. eine kaufmännische Ausbildung/Teil III der Meisterprüfung.

